Elektronische Versicherungsbestätigung

Ohne eine elektronische Versicherungsbestätigung (auch eVB), die ursprüngliche Versicherungsdoppelkarte, die als Nachweis dazu dient, dass eine Kfz-Versicherung für das anzumeldende Fahrzeug besteht, kann die Zulassungsstelle keine Anmeldung vornehmen. Das heißt nichts anderes als das der Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen muss; ohne die bekanntlich keiner ein zulassungspflichtige Fahrzeug zulassen oder ummelden kann. Mit der Einführung der eVB im Jahr 2008 hat sich die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeuges in den Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge zwar nicht grundlegend geändert. Doch durch die elektronische Versicherungsbestätigung kann man ein Fahrzeug nun schneller und einfacher zulassen, um oder abmelden und dergleichen. Statt eine Doppelkarte vorzulegen, reicht nun ein alphanumerischer Code, die eVB als Nachweis für den Versicherungsschutz des anzumeldendes Fahrzeuges. In der eVB sind alle notwendigen und relevanten Daten für die Zulassung bereits enthalten.

Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und was beinhaltet sie?

Elektronische VersicherungsbestätigungDie eVB ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Dieser Code, der aus Zahlen und Buchstaben besteht, enthält die Daten des Versicherungsnehmers, wie Name und Anschrift, sowie weitere Informationen zum zuzulassenden Fahrzeuges. Die Kfz-Versicherer senden diesen Code, also die elektronische Versicherungsbestätigung nach Abschluss einer Kfz-Versicherung dem Antragssteller meist innerhalb kürzer Zeit per E-Mail oder per SMS zu. Weitere Übermittlungsmethoden sind der Postweg oder bei kurzfristiger Zulassung eines Fahrzeugs auch die telefonische Übermittlung. Um generell eine EVB zu erhalten, muss dem entsprechenden Kfz-Versicherer ein vollständig ausgefüllter Antrag für eine Kfz-Versicherung vorliegen.

Der Kfz-Versicherung Antrag kann dabei online abgeschlossen werden oder auch bei einem Kfz-Versicherungsmakler. Die Form, wie im Enteffekt die Kfz-Versicherung abgeschlossen worden ist, ist dabei nicht relevant. Wenn der Antrag beim Kfz-Versicherer vorliegt, wird dieser vom Unternehmen geprüft und anschließend dem Antragsteller die elektronische Versicherungsbestätigung zugeschickt. Gleichzeitig sendet der Versicherer den Code und die damit verbundenen Informationen auch an die Datenbank des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zulassungsstelle kann diese Daten dann auf elektronischem Weg abrufen und sofort feststellen, ob die vorgelegte eVB gültig ist.

Die eVB gewährleistet kürzere Wartezeiten in der Zulassungsstelle

Dadurch, das die Zulassungsstelle mit der eVB direkt auf die Datenbank des GDV zugreifen kann werden sämtliche Informationen zur An-, Ab- oder Ummeldung auf elektronischem abgerufen und zeitaufwendiges kopieren der Daten vermieden. Wie schon erwähnt benötigt man die elektronische Versicherungsbestätigung, wenn man ein Fahrzeug zulassen möchte, ummelden will, technische Änderungen vornimmt sind oder der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Die Daten aus der eVB werden von der Zulassungsstelle mit den Daten des Personalausweises abgeglichen. Denn das spart den Antragsteller und der Zulassungsstelle viel Zeit und verkürzt den Vorgang ungemein.

Die elektronische Versicherungsbestätigung verliert die Gültigkeit nach erfolgreicher Zulassung. Der Nachweis für den vorhandenen Versicherungsschutz stellt nun das gültige Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit Stempeln versehen wurde dar. Die eVB macht es dem Zulassenden, den Kfz-Versicherern und den Zulassungsstellen deutlich einfacher. Durch den Abgleich mit der Datenbank des GDV kann die Zulassungsstelle auch feststellen, ob man die Kfz-Versicherung gewechselt hat. Der Versicherungsschutz erlöschen ist, zum Beispiel wenn man Beiträge nicht gezahlt hat und kann so schneller weitere Schritte einleiten.


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